Bartolomäusweg 24
4-Zimmer Wohnung
Siedlung
Bartolomäusweg 14-24
Bauart
Die Wohnhäuser sind 7-geschossig mit Parterre, und 1. bis 7. Stock

Zurzeit haben wir keine freie Wohnungen. Sie können sich weiter unten auf die Warteliste eintragen.
Wichtige Angaben zum Vermietungprozess
Die Vergabe unserer Wohnungen erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien gemäss Vermietungsreglement. Wir bitten Sie, dieses vor einer Anmeldung zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
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1. Verfügbarkeit prüfen
Informieren Sie sich über aktuell verfügbare Wohnungen auf unserer Website. Freiwerdende Wohnungen werden laufend publiziert.
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2. Anmeldung einreichen
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und reichen Ihre Angaben vollständig ein.
Das Formular finden Sie hier.
Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. - 3
3. Prüfung und Vergabe
Die Vergabe erfolgt im Rahmen der genossenschaftlichen Grundsätze unter Berücksichtigung von Kriterien wie Bedarf, Haushaltsgrösse und Durchmischung der Siedlung.
Nichts Passendes gefunden oder aktuell keine freie Wohnung dabei? Kein Problem – tragen Sie sich in unsere Warteliste ein und wir melden uns bei Ihnen, sobald etwas Passendes frei wird.
Zur WartelisteZeit für Antworten
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Vermietungsprozess der WBG Sunneschyn.
Wie erhalte ich eine Wohnung bei der WBG Sunneschyn Biel?
Unsere Wohnungen werden ausschliesslich über diese Website ausgeschrieben. Bewerbungen sind nur für konkret publizierte Objekte über das Anmeldeformular möglich.
Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein?
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an Mitglieder. Die Aufnahme kann im Zusammenhang mit einer Wohnungsvergabe erfolgen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
Die Vergabe erfolgt nach klaren genossenschaftlichen Grundsätzen. Berücksichtigt werden insbesondere Wohnbedarf, Haushaltsgrösse und die Durchmischung der Siedlungen.
Gibt es eine Warteliste?
Ja, die WBG Sunneschyn führt eine Warteliste. Die Berücksichtigung erfolgt jedoch nicht ausschliesslich nach Reihenfolge, sondern im Rahmen der genossenschaftlichen Vergabekriterien sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in den Siedlungen.
Wie lange dauert der Vermietungsprozess?
Sind Haustiere erlaubt?
In unseren Wohnungen sind ausschliesslich Katzen erlaubt. Andere Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet.
Muss ich für eine Katze eine Bewilligung einholen?
Ja. Auch für Katzen ist vor der Anschaffung bzw. Haltung eine schriftliche Bewilligung der Verwaltung einzuholen. Ohne vorgängige Zustimmung ist die Tierhaltung nicht erlaubt.
Die Dauer kann variieren. Eine Kontaktaufnahme erfolgt, sofern Ihre Bewerbung berücksichtigt wird.
Wie hoch sind die Anteilscheine?
Es werden Anteile von CHF 1000, CHF 2000 oder CHF 3000 ausgegeben. Die Verwaltung kann jederzeit durch Ausgabe neuer Anteile das Genossenschaftskapital erhöhen. Die Zahl der Anteile, welche ein/e Genossenschafter/in besitzen darf, ist unbeschränkt. Die Verwaltung führt ein Anteilscheinregister. Auf die physische Abgabe eines Anteilscheins wird verzichtet. Dem Anteilscheininhaber wird jeweils bei Ein
















